Versicherungsschutz beim Verkauf von Dauercampingplätzen, Tiny-Houses und Kleingärten: So bleibt der Schutz lückenlos

Beim Verkauf eines Dauercampingplatzes, Tiny Houses oder Kleingartens wird der bestehende Versicherungsvertrag zum Stichtag der Veräußern aufgelöst. Der neue Eigentümer kann die Versicherung zum gleichen Zeitpunkt ohne Wartezeit und zu denselben Konditionen fortführen. So bleibt der Versicherungsschutz jederzeit lückenlos gewährleistet.

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