Eine Kleingartenversicherung ist für viele Gartenbesitzer und Pächter wichtig, wenn Gartenhaus, Laube, Terrasse, Geräte, Möbel und Inventar nicht ungeschützt bleiben sollen. Ein Kleingarten ist oft weit mehr als nur ein Stück Grün: Er ist Rückzugsort, Freizeitfläche, Familienort und häufig über Jahre mit viel Zeit, Geld und Liebe aufgebaut worden.
Gerade deshalb kann der Wert eines Kleingartens schnell unterschätzt werden. Gartenhaus, Laube, Terrasse, Werkzeuge, Gartengeräte, Möbel, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände können zusammen einen erheblichen Betrag ausmachen. Kommt es zu Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Glasbruch, können die Kosten schnell spürbar werden.
Eine spezielle Kleingartenversicherung kann diese Lücke schließen. Denn klassische Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen greifen für eine Gartenlaube, ein Gartenhaus oder einen Schrebergarten häufig nicht oder nur sehr eingeschränkt. Wer den Schutz grundsätzlich vergleichen möchte, findet ergänzend den Ratgeber Beste Kleingartenversicherung: Worauf Gartenbesitzer achten sollten.
Stand des Ratgebers: Juli 2026
Grundlage: Allgemeine Bedingungen für die Laubenversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung sowie die seit dem 01.07.2026 überarbeiteten optionalen Zusatzpakete von campena.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich für den konkreten Versicherungsschutz sind immer die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen, der gewählte Tarif und der individuelle Versicherungsschein.
Kurz erklärt: Eine Kleingartenversicherung schützt je nach gewähltem Tarif vor allem Gartenlaube, Gartenhaus, Inventar, Glasflächen und Haftpflichtrisiken rund um den Kleingarten. Bei campena ist die Kleingartenversicherung bereits ab 6,75 Euro pro Monat möglich. Zusätzlich können je nach Ausstattung optionale Zusatzpakete wie Leitungswasser, Outdoor, Autarkie, Service oder Gewächshaus sinnvoll sein.
Was ist eine Kleingartenversicherung?
Eine Kleingartenversicherung schützt nicht den Garten als solchen, sondern vor allem die versicherten Sachen auf dem Grundstück. Dazu zählen je nach Tarif insbesondere die Gartenlaube, fest verbundene Anbauten, Nebenobjekte, Hausrat, Glasflächen und Haftpflichtrisiken rund um den Standplatz.
Bei campena ist die Kleingartenversicherung speziell auf Lauben, Gartenhäuser und Gerätehäuser zugeschnitten. Die Allgemeinen Bedingungen definieren als versicherte Sache die Gartenlaube einschließlich Anbauten wie Terrassen oder sonstigen fest mit der Gartenlaube verbundenen Teilen. Als Gartenlaube gelten kleine, abschließbare Gebäude, die nicht als dauerhafter Wohnsitz dienen. Auch Gartenhäuser und Gerätehäuser können darunter fallen.
Damit richtet sich die Versicherung an Kleingartenbesitzer, Pächter und Nutzer, die ihr Gartenhaus nicht dauerhaft bewohnen, aber gegen typische Sach- und Haftpflichtrisiken absichern möchten.
Warum ist eine spezielle Versicherung für den Kleingarten sinnvoll?
Ein Kleingarten ist besonderen Risiken ausgesetzt. Viele Anlagen liegen außerhalb des direkten Wohnumfelds. Gartenhäuser sind zeitweise unbewohnt, oft nur am Wochenende genutzt und stehen Witterung, Einbruchrisiken und Vandalismus stärker gegenüber als ein dauerhaft bewohntes Gebäude.
Typische Risiken sind zum Beispiel:
- Feuer, Blitzschlag oder Explosion
- Sturm und Hagel
- Schneedruck oder weitere Elementargefahren
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Schäden an Glasflächen
- Schäden am Inventar
- Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit dem Standplatz
Eine normale Hausratversicherung ist dafür häufig nicht ausreichend, da der Versicherungsort meist auf die Wohnung oder das Wohnhaus begrenzt ist. Eine spezielle Kleingartenversicherung setzt dagegen genau am Risikoort Gartenlaube beziehungsweise Kleingarten an.
Was ist bei campena versicherbar?
Die Kleingartenversicherung von campena kann je nach gewähltem Schutz verschiedene Bereiche absichern. Dazu gehören insbesondere:
Gartenlaube und Gartenhaus
Versichert werden können die Laube selbst sowie fest verbundene Teile wie Anbauten oder Terrassen.
Nebenobjekte
Auch fest mit dem Boden verankerte Garten-, Werkzeug- oder Schuppenhäuser sowie SAT-Anlagen können als Nebenobjekte mitversichert sein.
Hausrat und Inventar
Zum Hausrat gehören Sachen, die der privaten Nutzung dienen, zum Beispiel Möbel, Geräte oder Einrichtungsgegenstände im versicherten Objekt. Die Bedingungen nennen ausdrücklich den Hausrat in den im Versicherungsschein bezeichneten Objekten als versicherte Sachen.
Glasbruch
Versichert sein können fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Acrylglas. Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Glasplatten und Glasspiegel sind je Versicherungsfall bis 500 Euro begrenzt.
Haftpflichtschutz
Die Haftpflichtversicherung schützt im Rahmen des versicherten Risikos, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines Schadenereignisses mit Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen in Anspruch genommen wird.
Je nach Ausstattung können außerdem optionale Zusatzpakete sinnvoll sein. Eine Übersicht bietet die Seite Zusatzpakete optional abschließbar.
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Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsort ist der im Vertrag bezeichnete Standplatz auf dem Grundstück von Kleingartenvereinen oder privaten Grundstücken. Nach den Bedingungen kann der Versicherungsschutz für Kleingärten in Deutschland sowie in mehreren weiteren europäischen Ländern vereinbart werden, darunter Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Österreich.
Das ist besonders wichtig, wenn sich die Laube nicht in Deutschland befindet oder ein Kleingarten im Ausland genutzt wird. Entscheidend ist immer, dass der konkrete Versicherungsort korrekt im Antrag angegeben wird. Weitere allgemeine Informationen finden Sie auch in den häufigen Fragen von campena.
Welche Gefahren sind für die Laube versichert?
Für die Gartenlaube beziehungsweise das Gartenhaus sind je nach Vertrag insbesondere folgende Gefahren relevant:
Brand, Blitzschlag, Explosion und ähnliche Ereignisse
Dazu gehören unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen sowie der Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs.
Sturm und Hagel
Naturgefahren wie Sturm und Hagel sind in der Laubenversicherung vorgesehen. Für diese Gefahr gilt nach den Bedingungen eine Wartezeit von vier Wochen ab Antragstellung. Sofern nicht anders vereinbart, gilt für Schäden am Objekt ein Selbstbehalt von 300 Euro.
Weitere Elementargefahren
Dazu können Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zählen. Auch hier ist eine Wartezeit von vier Wochen vorgesehen. Der Selbstbehalt beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 10 Prozent der Schadensumme, mindestens 500 Euro und maximal 2.000 Euro je Schadenfall.
Gerade Schneedruck, Sturm und Hagel sind für Gartenhäuser und Lauben besonders relevant. Viele Schäden entstehen nicht durch die alltägliche Nutzung, sondern durch extreme Wetterereignisse, herabfallende Äste, Dachschäden oder eindringende Feuchtigkeit nach einem versicherten Ereignis.
Gibt es Einschränkungen bei Überschwemmung?
Ja. Die Bedingungen sehen Einschränkungen für die Gefahr Überschwemmung vor. Nicht versichert gilt die Gefahr Überschwemmung unter anderem bei Risiken in Deutschland in den ZÜRS-Zonen 3 und 4, in Österreich in der HORA-Zone HQ30 sowie in den Niederlanden bei Hochwasser oder Sturmfluten nach Dammbrüchen.
Für Kunden ist deshalb wichtig: Die genaue Lage des Kleingartens kann Einfluss darauf haben, ob und in welchem Umfang Elementarschutz möglich ist.
Ist auch Einbruchdiebstahl versichert?
Ja, Einbruchdiebstahl kann im Rahmen des Hausrat- beziehungsweise Objektbausteins abgesichert sein. In den Bedingungen wird Einbruchdiebstahl als Eindringen in einen Raum eines Gebäudes durch Einbrechen, Einsteigen, falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge beschrieben.
Auch Vandalismus nach einem Einbruch ist definiert, wenn der Täter auf bestimmte Weise in den Versicherungsort eindringt und Gebäudebestandteile oder Hausrat vorsätzlich beschädigt.
Für Kleingartenbesitzer ist das besonders wichtig, weil Lauben und Gartenhäuser oft längere Zeit unbeaufsichtigt sind. Wichtig bleibt jedoch: Türen, Fenster und Schlösser sollten in ordnungsgemäßem Zustand sein. Außerdem sollten Wertgegenstände nicht dauerhaft ungesichert im Gartenhaus verbleiben.
Was gilt für Hausrat und Inventar im Gartenhaus?
Der Hausrat umfasst private Gegenstände, die im versicherten Objekt genutzt werden. Dazu können zum Beispiel Möbel, Gartengeräte, Geschirr, Elektrogeräte oder sonstige Einrichtungsgegenstände gehören.
Nicht alles ist automatisch unbegrenzt versichert. Die Bedingungen enthalten zum Beispiel besondere Regelungen für Wertsachen. Wertsachen sind während des Unbewohntseins generell nicht versichert; außerdem sind Wertsachen in Garten-, Werkzeug- oder Schuppenhäusern nicht versichert. Für bestimmte Wertsachen gelten darüber hinaus Entschädigungsgrenzen.
Deshalb sollte man im Kleingarten keine besonders wertvollen Gegenstände dauerhaft lagern. Für normale Gartenmöbel, Geräte und Inventar ist eine passende Hausratversicherung innerhalb der Kleingartenversicherung aber ein wichtiger Baustein.
Ist Glasbruch mitversichert?
Ja, Glasbruch kann als eigener Baustein enthalten sein. Versichert sind fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Acrylglas. Nicht versichert sind unter anderem optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper, Handspiegel, Photovoltaikanlagen sowie Scheiben oder Platten, die Bestandteil elektronischer Geräte sind.
Gerade bei Gartenhäusern mit Fenstern, Terrassentüren oder verglasten Elementen ist dieser Baustein sinnvoll. Glasbruchschäden wirken auf den ersten Blick oft klein, können aber durch Notverglasung, Austausch und Montage schnell teuer werden.
Welche Kosten können zusätzlich versichert sein?
Neben den direkten Sachschäden können auch bestimmte Kosten abgesichert sein. Dazu zählen bei der Objektversicherung zum Beispiel Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Verkehrssicherungskosten.
Bei Hausratschäden können unter anderem Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Reparaturkosten nach Einbruchdiebstahl oder Vandalismus sowie Kosten für provisorische Maßnahmen relevant sein.
Das ist praxisnah, denn nach einem Schaden entstehen oft nicht nur reine Reparaturkosten. Häufig müssen beschädigte Sachen weggeräumt, provisorisch gesichert oder gelagert werden.
Welche Zusatzpakete können sinnvoll sein?
Je nach Nutzung des Kleingartens können zusätzliche Bausteine sinnvoll sein. Die Zusatzpakete sollten immer dazu passen, wie Gartenhaus, Laube und Außenbereich tatsächlich genutzt werden.
Outdoor-Paket
Das Outdoor-Paket erweitert den Schutz unter anderem auf bestimmte Sachen im Freien. Dazu gehören beispielsweise Wäsche und Bekleidung, Gartenmöbel und Gartengeräte, Gartenskulpturen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Wäschespinnen, Grills, Trampoline, Tischtennisplatten, Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle. Die Entschädigung für Diebstahl auf dem Grundstück ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Außerdem können im Outdoor-Paket unter anderem Vandalismus, Sportgeräte- und Fahrraddiebstahl bis 2.000 Euro, Bewachungskosten bis 72 Stunden, Hotelkosten bis 200 Euro, Schlossänderungskosten bis 200 Euro, Infrastruktur am Versicherungsort sowie Kosten für die Entfernung von Bienen-, Hornissen- oder Wespennestern bis 200 Euro enthalten sein.
Leitungswasser-Paket
Das Leitungswasser-Paket erweitert den Schutz um Leitungswasserschäden gemäß den Bedingungen. Zusätzlich kann Wasserverlust aufgrund eines versicherten Schadenfalls bis 200 Euro ersetzt werden.
Wichtig ist die Frost-Obliegenheit: Ist das Objekt zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März länger als fünf Tage unbewohnt, muss das Leitungssystem wintertauglich gemacht werden, insbesondere durch Abstellen der Wasserzufuhr und vollständige Entleerung.
Für Kleingärten mit Wasseranschluss, Waschbecken, Boiler, Leitungen oder Sanitärbereich kann dieser Baustein besonders wichtig sein.
Autarkie-Paket
Das Autarkie-Paket kann Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen absichern. Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme von 5.000 Euro begrenzt.
Versichert sein können unter anderem Photovoltaikmodule, Befestigungen, Leitungsnetz, Wechselrichter, Akkumulatoren, Einspeisezähler, Laderegler und Überspannungsschutzeinrichtungen.
Gerade bei modernen Gartenhäusern mit Solarpanel, Akkuspeicher oder autarker Stromversorgung sollte dieser Punkt geprüft werden. Wer statt einer Gartenlaube ein kleines Wohnobjekt nutzt, findet weitere Informationen zur Tiny-House- und Mobilheim-Versicherung von campena.
Service-Paket
Das Service-Paket kann zusätzliche Unterstützung im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall bieten. Je nach Bedingungen können zum Beispiel Kosten für Reiseabbruch, Kinderbetreuung, Schlüsselverlust, Hotelkosten oder Rohrverstopfung relevant sein.
Gewächshaus-Paket
Wenn sich am Versicherungsort ein fest verankertes Gewächshaus befindet, kann das Gewächshaus-Paket sinnvoll sein. Dabei kommt es unter anderem auf Befestigung, Größe und Material an. Mehr dazu steht im Ratgeber Gewächshaus versichern: optionale Zusatzpakete bei campena einfach erklärt.
Alle optionalen Bausteine sollten zur tatsächlichen Nutzung des Kleingartens passen. Eine kompakte Übersicht bietet die Seite Zusatzpakete optional abschließbar.
Weitere passende Ratgeber
- Beste Kleingartenversicherung: Worauf Gartenbesitzer achten sollten
- Gartenhaus versichern: Schutz für Laube, Gartenhaus und Inventar
- Kleingarten im Frühjahr: Tipps & Versicherungsschutz
- Gewächshaus versichern: optionale Zusatzpakete bei campena einfach erklärt
- Zusatzpakete optional abschließbar
- Dauercampingversicherung
- Mobilheim- und Tiny-House-Versicherung
Was ist nicht versichert?
Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert. Typische Ausschlüsse betreffen unter anderem Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Kernenergie oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Bei Elementargefahren bestehen je nach Risikoort Einschränkungen.
Auch Schäden durch normale Abnutzung, Alterung, reine optische Beeinträchtigungen ohne Auswirkung auf Brauchbarkeit oder Funktion sowie Mängel, die bereits bei Vertragsabschluss bekannt waren, können ausgeschlossen sein.
Wichtig ist außerdem: Der Versicherungsschutz ersetzt keine Instandhaltung. Dächer, wasserführende Anlagen, Schlösser und außen angebrachte Sachen müssen ordnungsgemäß erhalten werden. Die Bedingungen nennen ausdrücklich Sicherheitsvorschriften, nach denen versicherte Sachen und insbesondere wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Sachen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und Mängel unverzüglich zu beseitigen sind.
Was müssen Kleingartenbesitzer im Schadenfall beachten?
Im Schadenfall sollten Kleingartenbesitzer schnell und sauber handeln. Nach den Bedingungen sind Schäden unverzüglich anzuzeigen. Bei strafbaren Handlungen gegen das Eigentum, etwa Einbruchdiebstahl oder Vandalismus, ist außerdem die Polizei einzuschalten.
Der Versicherungsnehmer muss ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einreichen, das Schadensbild möglichst unverändert lassen und Veränderungen nachvollziehbar dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos.
Praktisch bedeutet das:
- Schaden fotografieren
- Schadenstelle sichern, aber nicht vorschnell vollständig verändern
- Polizei einschalten bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus
- Belege, Kaufnachweise und Fotos sammeln
- Schaden unverzüglich melden
- Weisungen des Versicherers beachten
Gerade bei hochwertigen Gartenhäusern, Werkzeugen, Möbeln oder Solaranlagen ist eine gute Dokumentation hilfreich. Rechnungen, Fotos und Seriennummern können im Schadenfall entscheidend sein.
Bei campena können Sie einen Schaden bequem online über die Seite Schaden melden einreichen.
Was kostet eine Kleingartenversicherung?
Die Kosten einer Kleingartenversicherung hängen unter anderem vom Wert der Laube, der gewählten Versicherungssumme, dem Umfang des Hausrats und den gewünschten Zusatzbausteinen ab. Bei campena ist die Kleingartenversicherung bereits ab 6,75 Euro pro Monat möglich.
Das Rundumsorglos-Paket kann unter anderem Gartenhaus, Inventar, Glasbruchversicherung und Standplatzhaftpflicht umfassen.
Für Kunden ist wichtig: Der günstigste Beitrag ist nicht automatisch die beste Lösung. Entscheidend ist, dass Versicherungssumme, Inventarwert und Zusatzbausteine zur tatsächlichen Nutzung des Kleingartens passen. Einen kaufnahen Vergleich der wichtigsten Punkte bietet der Ratgeber Beste Kleingartenversicherung.
Für wen ist die Kleingartenversicherung besonders sinnvoll?
Eine Kleingartenversicherung ist besonders sinnvoll für:
- Pächter eines Kleingartens
- Besitzer eines Gartenhauses oder einer Laube
- Nutzer eines Schrebergartens
- Eigentümer von Gartenhäusern auf privaten Grundstücken
- Kleingärtner mit Inventar, Möbeln, Werkzeugen oder Elektrogeräten
- Gartenhausbesitzer mit Glasflächen, Wasseranschluss oder Solaranlage
- Personen, die sich auch gegen Haftpflichtrisiken rund um den Standplatz absichern möchten
Je höher der Wert von Laube, Anbauten und Inventar ist, desto wichtiger wird ein passender Versicherungsschutz.
Kleingartenversicherung bei campena online abschließen
campena bietet spezialisierte Versicherungslösungen für Dauercamping, Mobilheime, Tiny Houses und Kleingärten. Die Kleingartenversicherung ist auf Gartenhaus, Laube, Inventar, Glasbruch und Standplatzhaftpflicht ausgerichtet und kann online berechnet und abgeschlossen werden.
Wer seine Gartenlaube zuverlässig schützen möchte, sollte die Versicherungssumme realistisch wählen, Zusatzbausteine wie Wasser-, Outdoor- oder Autarkie-Paket prüfen und den Kleingarten im Antrag vollständig und korrekt beschreiben.
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Fazit: Gartenhaus und Laube nicht dem Zufall überlassen
Ein Kleingarten ist oft mit hohen Anschaffungskosten und viel persönlichem Einsatz verbunden. Schäden durch Sturm, Feuer, Einbruch, Glasbruch oder Vandalismus können schnell teuer werden. Eine spezielle Kleingartenversicherung schützt Laube, Gartenhaus, Inventar und Haftpflichtrisiken deutlich gezielter als eine klassische Standardversicherung.
Besonders sinnvoll ist der Schutz, wenn neben der Laube auch Hausrat, Glasflächen, Außeninventar, Wasserleitungen oder eine Solaranlage vorhanden sind. Wer den Wert seines Kleingartens realistisch einschätzt und die passenden Bausteine auswählt, schafft eine solide Grundlage für langfristige Sicherheit.
Weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen von campena sowie auf der Seite zur Kleingartenversicherung von campena.
Häufige Fragen zur Kleingartenversicherung
Was ist bei der Kleingartenversicherung versichert?
Je nach gewähltem Versicherungsschutz können unter anderem Laube, Gartenhaus, Terrasse, Garten- und Werkzeughütten, Inventar, Möbel, persönliche Gegenstände, Glasbestandteile sowie Haftpflichtrisiken rund um den Kleingarten abgesichert werden.
Auch Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Überschwemmung oder Schneedruck können je nach Tarif mitversichert sein. Den passenden Schutz können Sie direkt über die Kleingartenversicherung für Laube und Gartenhaus prüfen.
Sind Gartengeräte, Gartenmöbel und Inventar mitversichert?
Ja, Inventar und Hausrat im Kleingarten können je nach gewähltem Schutz mitversichert werden. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Elektrogeräte, Haushaltsgegenstände, Werkzeuge, Gartengeräte oder persönliche Gegenstände.
Gerade bei dauerhaft eingerichteten Lauben oder Gartenhäusern kann sich der Wert des Inventars schnell summieren. Deshalb sollte die Hausratversicherungssumme ausreichend hoch gewählt werden.
Sind Sturm, Hagel, Überschwemmung und Schneedruck versichert?
Ja, je nach Tarif können Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung und Schneedruck abgesichert werden. Diese Risiken sind im Kleingarten besonders relevant, weil Gartenhäuser, Lauben, Terrassen, Dächer und Nebengebäude stark der Witterung ausgesetzt sind.
Besonders vor Saisonbeginn lohnt sich ein kurzer Check von Dach, Fenstern, Türen, Regenrinnen und Befestigungen. Praktische Hinweise finden Sie im Ratgeber Kleingarten im Frühjahr: Tipps & Versicherungsschutz.
Ist Glasbruch in der Kleingartenversicherung enthalten?
Ja, Glasbruch ist bei der Kleingartenversicherung mitversichert. Das ist sinnvoll, wenn eine Laube oder ein Gartenhaus Fenster, Glastüren, verglaste Elemente oder andere Glasbestandteile hat.
Gerade bei älteren Gartenhäusern oder Lauben sollten Glasflächen regelmäßig geprüft und beschädigte Elemente zeitnah instand gesetzt werden.
Warum ist eine Haftpflicht für den Kleingarten wichtig?
Eine Haftpflichtabsicherung ist wichtig, wenn durch das Grundstück, die Laube oder Bestandteile des Kleingartens Schäden an Dritten entstehen. Das kann zum Beispiel relevant werden, wenn ein Besucher stürzt oder sich ein Bauteil löst und fremdes Eigentum beschädigt.
Berechtigte Ansprüche können übernommen und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Mehr zum passenden Schutz finden Sie auf der Seite zur Kleingartenversicherung von campena.
Hinweis: Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind immer der gewählte Versicherungsschutz, die Angaben im Antrag sowie die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
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